BERGHOLZ PROBLEMBAUMFÄLLUNG

 

Willkommen bei Bergholz Problembaumfällung

 


Wir, mein Bruder und ich, haben uns auf die Seilklettertechnik im Baum spezialisiert.
Somit sind wir in der Lage, Bäume oder Teile davon
auf engstem Raum und ohne Flurschäden sicher abzulassen.
Dies kommt zum Einsatz wenn eine Hubarbeitsbühne, auf Grund enger Zufahrten, nicht zum Arbeitsort gelangen kann.
Kommen wir mit Technik an den Baum ran, kommt unsere eigene Arbeitsbühne zum Einsatz.


 


Wir arbeiten nach der aktuellen ZTV-Baumpflege und der jeweils gültigen Baumschutzsatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Nadelbäume sind in der Regel von der Baumschutzsatzung ausgenommen, diese können dann ohne Genehmigung in der Zeit vom 01.10 - 28.02 eines jeden Jahres gefällt werden. Notfällungen nach Sturm oder anderen Ereignissen wie abgestorbene Bäume, die die Standfestigkeit des Baumes erheblich beeinflussen, sind jederzeit möglich. Aber auch hier muss die zuständige Behörde in Kenntnis gesetzt werden.

Bei Fragen rund um das Thema Baumfällung senden Sie uns gern eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Momentan erreichen uns sehr viele anfragen, daher kann die Beantwortung Ihrer Anfrage etwas länger dauern.

Vielen Dank

Martin Bergholz